Die Hochschulen Bochum und Mainz, die TU Kaiserslautern und die Uni Siegen haben die QualitätsInitiative ArchitekturStudium, QIAS, gegründet, ein Memorandum zum Architekturstudium 8 +.

Die Hochschulen mit achtsemestriger Architektenausbildung schließen sich zusammen und haben sprechen ein gemeinsames Votum von Lehre und Berufspraxis zu einem qualitätsorientierten, berufsqualifizierenden Architekturstudium.
„Ein Bachelorstudium von mindestens vier Jahren ist die Voraussetzung für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Fachrichtung Architektur“, so die Architekturfachbereiche, die sich auf Einladung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Fachhochschule Mainz trafen.
Die Architekturlehrer an den Hochschulen sehen ihr Ansinnen, die Entscheidungen für die Einführung der konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge nach dem Modell 8 + 2, durch die aktuellen Studentenproteste und die Entschließung der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2009 bestätigt.
Das 8 + Studienmodell bietet bessere Möglichkeiten zum Praxisbezug und auch zu Auslandsstudien. Dennoch aber trauern sowohl die Berufspraxis Architektur, als die Lehrbeauftragten in der Architektur, um den international hoch anerkannten „Diplom-Ingenieur“ als Studienabschluss. Deshalb wird geprüft, ob es möglich ist, den Diplom-Studiengang, der momentan noch an der TU Kaiserslautern gelehrt wird, beizubehalten. Geprüft wird auch, ob es möglich ist, ist eine „Doppel-Diplomierung“, also Master und Diplom-Ingenieur durchzuführen.
Bei der Umstellungen der Diplomstudiengänge auf das Bachelor- und Mastersystem standen den Architekturfachbereichen von Anfang an die Möglichkeiten eines ersten Bachelor-Abschlusses nach sechs oder acht Semestern offen.
Um dem qualitativen Anspruch von Baukultur und Verbraucherschutz der Länderarchitektengesetze zu entsprechen, haben sich neben anderen die oben genannten Hochschulen für ein mindestens vierjähriges Architekturstudium entschieden. Diese Anforderung deckt sich voll mit der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, um die berufliche Freizügigkeit in Europa zu gewährleisten.
Absolventen von Bachelor-Kurzstudiengängen mit nur sechs Semestern erhalten erst durch ein zusätzliches Masterstudium von mindestens vier Jahren die volle Berufsbefähigung mit Eintragungsmöglichkeit in die Architektenliste der Bundesländer einschließlich der europaweiten Niederlassungs- und Dienstleistungsmöglichkeiten.
Dass Bildungs- und Hochschulpolitiker, die Studiengänge stärker an guter Studierfähigkeit, hoher fachlicher Qualifikation und realistischen Beschäftigungschancen ausrichten wollen, wird gleichfalls von der Architektenkammer begrüßt.
Eine tolle Sache!