Baugrubensicherung
Baugruben, bei denen für eine Böschung kein Platz ist, werden mit seitlichem Verbau gesichert.
Schlitzwände
Im städtischen Tiefbau und bei tiefen Baugruben mit naher Randbebauung und anstehendem Grundwasser stellt die Schlitzwand oft eine günstige Verbaumöglichkeit dar. Die Schlitzwandbauart ist ein grundwasserschonendes, geräusch- und erschütterungsarmes Verfahren, das die Herstellung von bewehrten Betonwänden im unmittelbaren Druckausbreitungsbereich bestehender Fundamente ermöglicht. Die Tiefe ist theoretisch unbegrenzt, bei Tiefen von über 40m können durch Lotabweichungen Spaltöffungen entstehen.
Bohrpfahlwände
Der Verbau kann auch als Bohrpfahlwand ausgeführt werden; Die Pfähle werden normalerweise in verfohrten Bohrlöchern hergestellt. Setzungen hinter der Wand können auf ein Minimum beschränkt werden, so daß sich diese Wände für Baugrubenumschließungen im unmittelbaren Druckausbreitungsbereich von Bauwerken gut eignen.
Abstützung und Verankerung der Baugrubenumschließung
Schlitz- bzw. Bohrwandpfahlwände müssen, dem Aushub folgend, abgestützt werden. Bei schmalen Baugruben lassen sich die Wände gegeneinander abstreben. Bei großen und tiefen Baugruben ist die Abstrebung aufwendig und stört die Durchführung der weiteren Bauarbeiten. Deshalb verwendet man entweder Erdanker oder man stützt die Wand durch die Deckeplatten horizontal ab. Die Verankerung erfolgt in der Regel mit Verpreßankern.
Schlitz- oder Bohrwandpfähle können auch durch die Decken der Untergeschosse eines Bauwerkes ausgesteift werden. Dabei wird die Flachdecke, nach Herstellung der Umschließungswände und der Pfähle, die bis zu der obersten Untergeschoßdecke geführt werden, auf einem am Boden bereiteten Planum betoniert. Die Decke liegt auf Wänden und Pfahlköpfen auf. Nach Erreichen der erforderlichen Betonfestigkeit wird der Boden unter der Decke bis zur nächsten Untergeschoßdecke ausgehoben. Auf dem neu erstellten Planum wird die folgende Decke betoniert, die nun zu Stützen geworden sind, eingreifen. Die Arbeit wird auf diese Weise für die unteren Geschosse fortgeführt.
Bauten unter Grundwasserniveau
In vielen Fällen ist die Grundwasserabsenkung aus ökoligischen Gründen oder wegen des Einflusses auf die Gründung der Nachbarbebauung nicht gestattet. Deshalb muss mit offenter Wasserhaltung gearbeitet werden. Als Wände dienen vorwiegend Schlitzwände oder überschnittene Bohrwandpfähle. Wenn der Baugrund in erreichbarer Tiefe selbst nicht annähernd wasserdicht ist, muss entweder eine Unterwasserbetonsohle oder eine Injektionssohle hergestellt werden.